I.
In der Eigentümerversammlung vom 14.12.1996 genehmigten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung 1995, den Wirtschaftsplan 1997 und erteilten der Verwalterin sowie dem Verwaltungsbeirat Entlastung.
Am 24.1.1998 beschlossen die Wohnungseigentümer sinngemäß, dass die für die Jahresabrechnung 1995 und den Wirtschaftsplan 1997 zugrunde gelegte Berechnungsweise rückwirkend als vereinbart und damit als richtig gilt.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|