I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In der Eigentümerversammlung vom 23.7.1998 fassten die Eigentümer unter Tagesordnungspunkt (TOP) 1 mehrheitlich folgenden Beschluss:
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