BayObLG - Beschluss vom 03.12.2003 (2Z BR 202/03)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In der Teilungserklärung vom 12.1.1999 wurde die weitere Beteiligte für die [...]