I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 29.4.2002 fassten die Wohnungseigentümer mehrere Beschlüsse, darunter über die Jahresabrechnung 2001 und den Wirtschaftsplan 2002 sowie die Entlastung von Verwalterin und Verwaltungsbeirat.
Der Antragsteller hat beantragt, sämtliche Beschlüsse vom 29.4.2002 für ungültig zu erklären. Das Amtsgericht hat den Antrag am 2.12.2002 abgewiesen. Das Landgericht hat durch Beschluss vom 30.9.2003 die sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers.
II.
Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht.
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