I.
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 12.10.2001 fand eine Eigentümerversammlung statt, in der mehrere Eigentümerbeschlüsse gefasst wurden. Verfahrensgegenständlich sind noch folgende Beschlüsse:
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