I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegnerinnen sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Antragstellerin ist Eigentümerin einer Wohnung im ersten Stock des Hauses. Die Antragsgegnerinnen sind Eigentümerinnen der darunter gelegenen Wohnung. Die Antragsgegnerinnen haben ein Sondernutzungsrecht an einer Terrasse, die teilweise unmittelbar unter dem Balkon der Antragstellerin gelegen ist.
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