BayObLG - Beschluss vom 25.09.2003
2Z BR 137/03
Normen:
WEG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 75
DNotZ 2004, 385
ZMR 2004, 133
ZfIR 2004, 197
Vorinstanzen:
LG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 39/03
AG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen II 82/02

Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2003 - Aktenzeichen 2Z BR 137/03

DRsp Nr. 2003/13260

Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

»Ist in der Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass die Nutzungsänderung bei der Vermietung von Teileigentum der Zustimmung des Verwalters bedarf, so verdrängt die Verwalterzustimmung die Verwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümer für diese Zustimmung nicht. Die Zustimmungsbefugnis zur Änderung der gewerblichen Nutzung kann in der Gemeinschaftsordnung dahin eingegrenzt werden, dass die Zustimmung nur verweigert werden darf, wenn die Ausübung des geänderten Berufs oder Gewerbezweigs mit den Belangen der übrigen Wohnungs- oder Teileigentümer nicht zu vereinbaren ist.«

Normenkette:

WEG § 15 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller und die Antragsgegner zu 1 sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der Antragsgegnerin zu 2 verwaltet wird.

In der Gemeinschaftsordnung ist bestimmt:

§ 3

Zweckbestimmung des Gebäudes

1. ...