BayObLG - Beschluss vom 17.09.2003
2Z BR 179/03
Normen:
WEG § 16 Abs. 3 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 1
NJW-RR 2004, 1240
NZM 2004, 384
ZMR 2004, 132
Vorinstanzen:
LG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 200/03
AG Straubing, - Vorinstanzaktenzeichen II 3/03

Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über Anbau eines Balkons - Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers

BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - Aktenzeichen 2Z BR 179/03

DRsp Nr. 2003/13277

Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über Anbau eines Balkons - Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers

»1. Ein Eigentümerbeschluss, durch den einem Wohnungseigentümer der Anbau eines Balkons gestattet wird, ist nicht nichtig. 2. Das ausschließliche Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers, zu dessen Wohnung ein Balkon gehört, folgt nicht aus der Einräumung eines Sondernutzungsrechts, sondern bei nachträglichem Anbau aus der Natur der Sache.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 3 § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin, der Antragsgegner und die weitere Beteiligte sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.

Auf einer vom Antragsgegner einberufenen Eigentümerversammlung beschlossen die Wohnungseigentümer in Abwesenheit der Antragstellerin am 31.5.2002, dem Antragsgegner die Errichtung eines Balkons zu genehmigen. Dieser Beschluss blieb unangefochten.