I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus 15 Wohnungen bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die 35 Jahre alte Wohnanlage wird über eine zentrale Anlage beheizt. Das Warmwasser wird in jeder Wohnung durch Wärmetauscher bereitet, die die Energie den Heizungsrohren entnehmen.
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