I.
Die Antragstellerin war zusammen mit ihrem Ehemann, der am 28.7.2003 verstorben und von ihr allein beerbt worden ist, Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Nunmehr ist sie deren Alleineigentümerin. Die Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnanlage. Die Erdgeschosswohnung Nr. 8 gehört derzeit den Antragsgegnern. Die Wohnung der Antragstellerin liegt im Obergeschoss.
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