I.
Die Beteiligten sind die Eigentümer einer Wohnanlage.
In der Eigentümerversammlung vom 27.9.2000 wurden unter anderem die von der Hausverwaltung vorgelegte Hausabrechnung 1999 sowie die Einzelabrechnungen genehmigt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Guthaben und Nachzahlungen innerhalb von vier Wochen verrechnet werden.
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