I. Die Beteiligten sind die Eigentümer einer Wohnanlage.
Die Antragsteller haben beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, rückständiges Wohngeld aufgrund der Jahresabrechnung 1996 in Höhe von 13472,79 DM, Wohngeldvorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplanes 1997 für die zeit von Januar bis Dezember 1997 in Höhe von 27905,28 DM und Wohngeldvorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplans 1998 für die Zeit von Januar bis Februar 1998 in Höhe von 4650,88 DM, insgesamt also 46028,95 DM, zu zahlen.
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