BayObLG - Beschluß vom 03.03.1994
2Z BR 142/93
Normen:
WEG § 26 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)228c
MDR 1994, 798
WE 1995, 90
WuM 1994, 506
ZMR 1994, 483

Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu bestellen

BayObLG, Beschluß vom 03.03.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 142/93

DRsp Nr. 1994/1750

Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu bestellen

»Die in der Teilungserklärung dem Grundstückseigentümer ohne weitere Einschränkungen eingeräumte Befugnis zur Bestellung des ersten Verwalters endet grundsätzlich mit dem Entstehen einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft.«

Normenkette:

WEG § 26 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin zu 3 begründete als Eigentümerin eines Grundstücks Wohnungseigentum und errichtete auf dem Grundstück eine Wohnanlage; sie ist noch Inhaberin sämtlicher Wohnungseigentumsrechte. Der Antragsteller zu 2 und die Antragsgegner kauften von ihr vor dem 4.11.1992 Wohnungen und nahmen diese in Besitz. Im Wohnungsgrundbuch sind die Käufer noch nicht eingetragen; ihr Eigentumsverschaffungsanspruch ist jedoch noch vor dem genannten Zeitpunkt durch eine Auflassungsvormerkung gesichert worden.

In der Teilungserklärung ist bestimmt:

Ein Verwalter wird heute noch nicht bestellt. Dies behält sich der Grundstückseigentümer ausdrücklich vor.

Am 4.11.1992 schloß die Antragstellerin zu 3 mit der Antragstellerin zu 1 einen Verwaltervertrag ab.