I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von einer Firma W. ... KG als Bauträgerin errichtet wurde. Verwalter der Wohnanlage ist seit Herbst 1991 der weitere Beteiligte.
In der Teilungserklärung vom 27.8.1976 ist u.a. folgende Regelung getroffen:
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