BayObLG - Beschluß vom 24.03.1994
2Z BR 18/94
Normen:
WEG § 21 Abs. 3, § 26, § 27 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)222d
WE 1995, 95
WuM 1994, 571
ZMR 1994, 428

Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen

BayObLG, Beschluß vom 24.03.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 18/94

DRsp Nr. 1995/1314

Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen

»Es entspricht in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, daß die Wohnungseigentümer den Verwalter ermächtigen, gegen den früheren Verwalter einen Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend zu machen, wenn der Anspruch nicht offensichtlich unbegründet ist.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 3, § 26, § 27 ;

Gründe:

I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von einer Firma W. ... KG als Bauträgerin errichtet wurde. Verwalter der Wohnanlage ist seit Herbst 1991 der weitere Beteiligte.

In der Teilungserklärung vom 27.8.1976 ist u.a. folgende Regelung getroffen: