I. Die Beteiligten zu 1) bis 6) sind die Miteigentümer der eingangs genannten Wohnungseigentumsanlage, deren Verwalter der Beteiligte zu 7) ist. Das Sondereigentum an den Wohnungen nebst Garagen und die Miteigentumsanteile, verteilen sich so:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|