I.
Die Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer größeren Wohnanlage, die von der Antragsgegnerin als Bauträgerin errichtet worden ist.
Die Antragsteller haben von der Antragsgegnerin Bezahlung von Wohngeldrückständen für die Jahre 1997 (12764,54 DM), 1998 (4195,69 DM) und 1999 (1130,80 DM) verlangt.
Zu Anfang des Jahres 1997 war die Antragsgegnerin noch Eigentümerin von sechs Wohnungen und elf Tiefgaragenstellplätzen. Davon verkaufte sie im Lauf des Jahres vier Wohnungen und vier Stellplätze.
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