OLG Hamburg - Beschluss vom 02.01.2003
2 Wx 70/02
Normen:
WEG § 14 Nr. 1 § 21 § 22 ;
Fundstellen:
ZMR 2003, 441

Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Höhe des Aufwandes von Sanierungsmaßnahmen

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.01.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 70/02

DRsp Nr. 2006/10168

Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Höhe des Aufwandes von Sanierungsmaßnahmen

Es steht im Ermessen der Eigentümergemeinschaft, ob sie notwendige Sanierungsmaßnahmen (hier: Blumenkästen) aufwendig mit längerer Lebensdauer oder finanziell weniger aufwendig mit kürzerer Lebensdauer ausführen lässt.

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1 § 21 § 22 ;
Fundstellen
ZMR 2003, 441