Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Höhe des Aufwandes von Sanierungsmaßnahmen
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.01.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 70/02
DRsp Nr. 2006/10168
Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Höhe des Aufwandes von Sanierungsmaßnahmen
Es steht im Ermessen der Eigentümergemeinschaft, ob sie notwendige Sanierungsmaßnahmen (hier: Blumenkästen) aufwendig mit längerer Lebensdauer oder finanziell weniger aufwendig mit kürzerer Lebensdauer ausführen lässt.