OLG Köln - Beschluß vom 27.05.2002
16 Wx 11/02
Normen:
WEG § 43 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 622
OLGReport-Köln 2002, 417
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 11.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 245/01
AG Bonn - 28 II 80/00 WEG,

Ernsthaftigkeit der Verfahrensanträge im WEG-Verfahren

OLG Köln, Beschluß vom 27.05.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 11/02

DRsp Nr. 2002/13174

Ernsthaftigkeit der Verfahrensanträge im WEG -Verfahren

Auch unter Berücksichtigung der geringen Anforderungen, die in WEG - Verfahren an Verfahrensanträge zu stellen sind, muss ein als Anfechtungsantrag nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 zu beurteilendes Schriftstück doch erkennen lassen, dass ernsthaft ein - gegebenenfalls auch Kosten verursachendes - Verfahren eingeleitet werden soll.

Normenkette:

WEG § 43 ;

Gründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde, mit der der Antragsteller nach dem Inhalt seines Faxes vom 08.05.2002 die zu einem Tagesordnungspunkt "Anträge von Miteigentümern" gefassten Beschlüsse nicht mehr weiter angreift, hat in der Sache keinen Erfolg.

Amts- und Landgericht haben die Anträge aus dem am 17.04.2000 eingereichten Fax mit Recht als unzulässig verworfen.