Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ...straße ... in O1. Auch nach Übertragung des früher den Beteiligten X zustehenden Wohnungseigentums auf die jetzige Verwalterin nach Anhängigkeit des Verfahrens sind weiterhin die Veräußerer als Antragsgegner am Verfahren beteiligt.
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