Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Wohnungseigentümer beschlossen am 28.1.2004, die Briefkastenanlage mit einem Kostenaufwand von 2.500 EUR auszuwechseln und die Kosten durch die Auflösung von Rücklagen aufzubringen. Die Briefkastenanlage ist inzwischen erneuert.
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