OLG Köln - Beschluß vom 01.10.2002
16 Wx 13/02
Normen:
WEG § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 147
ZMR 2003, 607
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 14.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 46/98
AG Bonn, vom 13.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 28 II WEG97/96

Feststellung der Beschlussfähigkeit im WEG-Verfahren

OLG Köln, Beschluß vom 01.10.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 13/02

DRsp Nr. 2003/3860

Feststellung der Beschlussfähigkeit im WEG -Verfahren

Für die Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung ist es nicht ausreichend, dass zu Beginn der Versammlung eine genügende Zahl von Eigentümern anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit muss bei jeder einzelnen Abstimmung gegeben sein. Gerade dann, wenn zu Beginn der Versammlung nur eine denkbar knappe Mehrheit der Eigentümer anwesend ist (hier: 7 von 12), muss der Versammlungsleiter von sich aus bei Abstimmungen die Beschlussfähigkeit überprüfen. Läßt sich nachträglich die Beschlussfähigkeit der Versammlung nicht mehr feststellen, geht das zu Lasten derer, die sich auf die Wirksamkeit eines Beschlusses berufen.

Normenkette:

WEG § 25 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten, Mitglieder und Verwalter einer großen Mehrhauswohnanlage, streiten um die Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses, in dem die Renovierung des Treppenhauses im Haus C-Straße 10 beschlossen wurde.