OLG Köln - Beschluß vom 17.01.2003
16 Wx 111/02
Normen:
WEG § 16 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 561
OLGReport-Köln 2003, 179
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 10.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 237/01
AG Bonn - 28 II 23/01 WEG - 7.9.2001,

Geltendmachung von Wohngeldrückständen durch einzelne Wohnungseigentümer

OLG Köln, Beschluß vom 17.01.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 111/02

DRsp Nr. 2003/4128

Geltendmachung von Wohngeldrückständen durch einzelne Wohnungseigentümer

Ohne entsprechenden Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft sind einzelne Wohnungseigentümer nicht berechtigt, Wohngeldrückstände gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft, auch wenn es sich um den Mehrheitseigentümer handelt, gerichtlich geltend zu machen.

Normenkette:

WEG § 16 ;

Gründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist zulässig und begründet.

Der Antrag ist nicht (mehr) zulässig.