OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.01.2009
20 W 384/07
Normen:
WEG § 15; WEG § 45;
Vorinstanzen:
LG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 228/07

Gerichtliche Überprüfung der Recht-und Zweckmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.01.2009 - Aktenzeichen 20 W 384/07

DRsp Nr. 2009/13774

Gerichtliche Überprüfung der Recht-und Zweckmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen. 2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer durch Mehrheitsbeschluss getroffenen eine Haustür betreffende Schließregelung.

Normenkette:

WEG § 15; WEG § 45;

Gründe: