LG Köln, vom 12.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 224/01
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 298/99
Geschäftswert der Anfechtung der Entlastung des WEG-Verwalters
OLG Köln, Beschluß vom 13.12.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 196/02
DRsp Nr. 2003/4134
Geschäftswert der Anfechtung der Entlastung des WEG -Verwalters
Der Geschäftswert der Anfechtung der Entlastung des Verwalters bestimmt sich danach, in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen; in Ermangelung dafür vorhandener konkreter Anhaltspunkte ist hilfsweise als Wert ein Bruchteil (maximal 10 %) des Jahresumsatzes der Gemeinschaft anzusetzen.