OLG Köln - Beschluß vom 16.01.1995
16 Wx 174/94
Normen:
FGG § 12 ; WEG § 43 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1995, 187
WuM 1995, 343

Grundsatz der Amtsermittlung in WEG-Sachen

OLG Köln, Beschluß vom 16.01.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 174/94

DRsp Nr. 1995/4897

Grundsatz der Amtsermittlung in WEG -Sachen

Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 12 FGG gilt auch in den sogenannten privatrechtlichen Streitsachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere den Wohnungseigentumssachen. Der gebotene Umfang der Ermittlungen ergibt sich aus den Voraussetzungen des in Frage stehenden materiellen Rechts. Unsubstantiierter oder zu pauschaler Vortrag der Parteien ist in diesen Verfahren daher nicht von vornherein unbeachtlich, sondern muß Anlaß für das Gericht sein, auf eine Vervollständigung hinzuwirken, die gegebenenfalls eine Beweiserhebung möglich macht.

Normenkette:

FGG § 12 ; WEG § 43 Abs. 1 ;

Gründe:

Das Rechtsmittel der Antragsgegner ist zulässig. Ihre sofortige weitere Beschwerde gegen die vorbezeichnete Entscheidung des Landgerichts Köln wurde form - und fristgerecht eingelegt. In der Sache führt die Beschwerde zur Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses, zur Abweisung des Hauptantrages und zur Zurückverweisung des Verfahrens hinsichtlich des Hilfsantrages. Der angefochtene Beschluß beruht auf einer Gesetzesverletzung im Sinne von § 27 Abs. 1 FGG. Bezüglich des Hilfsantrages ist dies ein Verfahrensmangel, weil der Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt wurde, § 12 FGG.