I.
Die Beteiligte zu 2 war in der Zeit vom 1.1.1997 bis Mai 1999 Verwalterin der eingangs bezeichneten Wohnungseigentumsanlage. Zuvor hatte die Hausverwaltung B... das Objekt verwaltet. Deren Prokurist B... war zugleich Geschäftsführer bei der Beteiligten zu 2. Diese hatte schon ab Januar 1996 unter dem Namen der B... Hausverwaltung wesentliche Verwaltertätigkeiten übernommen und wurde dafür von dieser bezahlt.
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