Die weitere Beschwerde wird dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
I. Die Beteiligten streiten um den Rückschnitt einer Thujenhecke.
Die Antragsgegnerin ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die vom Antragsteller verwaltet wird. Der Antragsteller macht in Prozessstandschaft für die Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Antragsgegnerin gegen die Antragsgegnerin den Anspruch auf Rückschnitt der Hecke geltend. Diese Hecke wurde bereits vom Rechtsvorgänger der Antragsgegnerin gepflanzt.
In der Eigentümerversammlung vom 26.11.2003 wurde folgender Beschluss gefasst:
"Da über die Zeit mit Herrn S. bis heute kein Kompromiss erreicht werden konnte, erhält die Hausverwaltung die Genehmigung zur Klageerhebung ...".
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