Inanspruchnahme eines Miteigentümers für Umsatzrückgänge eines Mieters wegen Fassadensanierung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 15 U 161/99
DRsp Nr. 2005/7243
Inanspruchnahme eines Miteigentümers für Umsatzrückgänge eines Mieters wegen Fassadensanierung
Den Miteigentümer und Vermieter einer gewerblichen Immobilie trifft an Umsatzrückgängen des Mieters aufgrund von Sanierungsmaßnahmen jedenfalls dann kein Verschulden, wenn diese notwendig und unaufschiebbar waren.