Inhalt der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22.12.1998 - Aktenzeichen 3 W 232/98
DRsp Nr. 2003/16573
Inhalt der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch
»Eine Dienstbarkeit an einem Wohnungseigentum kann nicht mit dem Inhalt ins Grundbuch eingetragen werden, daß Ausübungsbereich ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum sein soll.«