OLG Düsseldorf - Beschluss vom 27.05.2002
3 Wx 148/01
Normen:
BGB § 280 § 286 § 325 § 326 (a.F.) ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2 § 27 Abs. 2 Nr. 5 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1592
NZM 2002, 707
NZM 2002, 707
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 512/00
AG Neuss - 27b II 108/96 WEG ,

Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Wohneigentumsverwalters durch unterlassene Feststellung von Baumängeln und entsprechende Unterrichtung der Gemeinschaft und der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2002 - Aktenzeichen 3 Wx 148/01

DRsp Nr. 2002/10695

Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Wohneigentumsverwalters durch unterlassene Feststellung von Baumängeln und entsprechende Unterrichtung der Gemeinschaft und der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger

»Verletzt der Verwalter die ihm gegenüber der Eigentümergemeinschaft aus dem Verwaltervertrag obliegende Verpflichtung, Baumängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und die Entscheidung der Gemeinschaft über das weitere Vorgehen herbeizuführen, so ist diese Pflichtverletzung für den Schadenseintritt (Verjährung von Ersatzansprüchen gegen den Bauträger) nicht ursächlich, wenn nach den in der Wohnungseigentümergemeinschaft herrschenden Stimmungs- und Mehrheitsverhältnissen und/oder sonstigen Umständen nicht davon auszugehen war, dass die WEG eine vom Verwalter rechtzeitig (vor Verjährungsablauf) entfaltete pflichtgemäße Tätigkeit, insbesondere den Hinweis auf eine drohende Verjährung der Gewährleistungsansprüche zum Anlass genommen hätte, in unverjährter Zeit gegen den Bauträger gerichtlich vorzugehen.«

Normenkette:

BGB § 280 § 286 § 325 § 326 (a.F.) ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2 § 27 Abs. 2 Nr. 5 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer in der Eigentümergemeinschaft R.../H... in ....