OLG Hamm - Beschluss vom 31.03.2005
15 W 298/04
Normen:
WEG § 15 Abs. 2 ; HeizkostenV § 9a ;
Fundstellen:
NZM 2006, 185
OLGReport-Hamm 2006, 7
ZMR 2006, 148
ZfIR 2006, 40
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 22.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 263/04
AG Bielefeld - 5 II WEG 56/03,

Keine Erzwingung der Mindestbeheizung einer Wohnung durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2005 - Aktenzeichen 15 W 298/04

DRsp Nr. 2005/18114

Keine Erzwingung der Mindestbeheizung einer Wohnung durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft

»Die Mindestbeheizung einer Wohnung kann nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung erzwungen werden, durch bei der verbrauchsabhängigen Verteilung der Heizungskosten jedem Miteigentümer ein Mindestanteil von 75 % des Durchschnittsverbrauchs aller Wohnungen zugewiesen wird.«

Normenkette:

WEG § 15 Abs. 2 ; HeizkostenV § 9a ;

Entscheidungsgründe:

I.)

Die Beteiligten zu 1) bis 6) bilden die o.a. Eigentümergemeinschaft, deren Verwalterin die Beteiligte zu 7) ist.

Der Beteiligte zu 1) hat mehrere Beschlüsse der Eigentümerversammlung angefochten. Soweit im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde noch von Interesse geht es um drei mehrheitliche gefasste Beschlüsse, die wie folgt protokolliert wurden:

Zu 2. Mindestbeheizung und Kostenverteilung