Der AntrSt. wehrt sich gegen einen Eigentümerbeschluß, wonach die wenigen vorhandenen Garagen vom Verwalter zeitlich unbegrenzt vermietet werden sollen. Das AG hat den Gebrauch der Garagen daraufhin selbst u.a. dahin geregelt, daß sie jährlich durch ein Losverfahren neu unter den Wohnungseigentümern verteilt werden sollen.
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