KG - Beschluß vom 20.06.1997 (24 W 661/97) - DRsp Nr. 1999/4310
KG, Beschluß vom 20.06.1997 - Aktenzeichen 24 W 661/97
DRsp Nr. 1999/4310
»Die Teilungserklärung kann wirksam vorsehen, daß der Erwerber, der die Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsordnung übernimmt, sich in notarieller Urkunde der sofortigen Vollstreckung wegen der monatlichen Beitragsvorschüsse zu unterwerfen hat.«