KG - Beschluß vom 30.04.1997 (24 W 5809/96) - DRsp Nr. 1998/6742
KG, Beschluß vom 30.04.1997 - Aktenzeichen 24 W 5809/96
DRsp Nr. 1998/6742
»Formelle Mängel bei Beschlußfassung der Wohnungseigentümerversammlung (zunächst im frei zugänglichen Gaststättenraum, später im Vorgarten) führen nicht zur Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen, wenn festzustellen ist, daß die Mängel sich nicht auf die Beschlußfassung ausgewirkt haben.«