OLG Köln - Beschluss vom 17.03.2006
16 Wx 37/06
Normen:
WEG § 21 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 561
WuM 2006, 537
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 27.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 106/05
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 274/04

Konkurrenzangebote bei sukzessiver Auftragsvergabe - hier: - im Falle bei einer beabsichtigten WEG-Instandsetzungsmaßnahme?

OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 37/06

DRsp Nr. 2006/21041

Konkurrenzangebote bei sukzessiver Auftragsvergabe - hier: - im Falle bei einer beabsichtigten WEG -Instandsetzungsmaßnahme?

»Bei einer Instandsetzungsmaßnahme (hier: Verlegung eines neuen Bodenbelags in den Fluren einer größeren Anlage), die sukzessive in einzelnen Abschnitten erfolgt, kann es ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Einholung von Konkurrenzangeboten dem Handwerker einen Folgeauftrag erteilt, der die Arbeiten für den ersten Abschnitt ausgeführt hat.«

Normenkette:

WEG § 21 ;

Gründe:

Die nach §§ 45 Abs. 1 WEG, 22, 27, 29 FGG zulässige sofortige weitere Beschwerde, die sich gegen einen Beschluss des Landgerichts wendet, dem ein Anfechtungsantrag gegen Beschlüsse der Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft vom 24.06.2004 zugrunde liegt, ist in der Sache unbegründet. Die Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Gesetzes (§§ 27 FGG, 546 ZPO).

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Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen wird, hat das Landgericht die sofortige Beschwerde als unzulässig, weil sie verfristet ist, verworfen.

Mit der Rechtsbeschwerde werden keine neuen Gesichtspunkte geltend gemacht, die nicht schon in der angefochtenen Entscheidung berücksichtigt sind.

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