I. Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft in O. Der Beteiligte zu 9 ist deren Verwalter.
In der Versammlung der Wohnungseigentümer vom 01. September 1997 wurden u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
"TOP 2: Dem Verwalter wird für die Verwaltungsabrechnung des Jahres 96/97 und für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 96/97 mit zwei Gegenstimmen Entlastung erteilt.
(Frau H bittet um Auszahlung ihres Guthabens per Scheck).
TOP 12: Die anwesenden Wohnungseigentümer und der ET Herr C stimmen einstimmig dafür, daß die Kosten je Wohnungseigentum mit Ausnahme der ET D und S aufgeteilt werden sollen.
Frau D und Herr S stimmen dagegen.
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