BayObLG - Beschluss vom 03.04.2002
2Z BR 26/02
Normen:
WEG § 47 ;
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 22180/01
AG München 483 UR II 17/01 ,

Kostenentscheidung nach Rücknahme des Rechtsmittels - Berücksichtigung der Erfolgsaussicht

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 26/02

DRsp Nr. 2002/9130

Kostenentscheidung nach Rücknahme des Rechtsmittels - Berücksichtigung der Erfolgsaussicht

»Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur in Betracht, wenn diese ins Auge springt.«

Normenkette:

WEG § 47 ;

Gründe

I.

Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.