I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Antragsteller haben beantragt, Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 25.10.1999 für ungültig zu erklären. Das Amtsgericht hat dem Antrag am 1.6.2001 teilweise stattgegeben. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller hat das Landgericht am 16.9.2002 einen weiteren Eigentümerbeschluss für ungültig erklärt und die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens den Antragsgegnern auferlegt, von der Anordnung einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten jedoch abgesehen.
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