Die Beteiligten sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ... in O1.
Die Gemeinschaft beschloss am 13.02.2004 zu TOP 3 und Top 4 mehrheitlich die Genehmigung der Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen 2003, zu TOP 5 und 6 die Genehmigung der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne 2004 und zu TOP 7 die Entlastung des Verwalters für 2003 (Bl. 9 d. A.). Der Antragsteller hat mit am 11.03.2004 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz die am 13.02.2004 zu TOP 3-7 gefassten Beschlüsse angefochten.
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