OLG Köln - Beschluß vom 21.09.1998
16 Wx 126/98
Normen:
WEG § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZM 1998, 960
OLGReport-Köln 1999, 21
WuM 1999, 306

Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund

OLG Köln, Beschluß vom 21.09.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 126/98

DRsp Nr. 1999/761

Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund

»1. Hat die Gemeinschaft den Verwaltervertrag aus wichtigem Grund gekündigt und ist der Rechtsstreit hierüber noch nicht abgeschlossen, so ist die Gemeinschaft nicht gehindert, den Vertrag aus einem neuen wichtigen Grund abermals zu kündigen. Der Verwalter muß auch diese erneute Kündigung anfechten, damit der entsprechende Beschluß nicht bestandskräftig wird. 2. Die monatelange Verzögerung der Abrechnung von Entnahmen aus dem Gemeinschaftsvermögen ohne detaillerte Begründung für diese Verzögerun stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages dar.«

Normenkette:

WEG § 26 Abs. 1 ;

Gründe: