LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 369/01
Kündigung eines Mietvertrages wegen des Auftretens von Ratten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003 - Aktenzeichen 10 U 16/02
DRsp Nr. 2004/15159
Kündigung eines Mietvertrages wegen des Auftretens von Ratten
Wurden in der Umgebung eines Ladenlokals erstmals Ratten gesehen, so stellt dies keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar, wenn dies zuvor während langjähriger Mietdauer nicht der Fall war.