Kurze Verjährung für Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2000 - Aktenzeichen 10 W 1/00
DRsp Nr. 2003/16295
Kurze Verjährung für Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis
»1. Die kurze Verjährung der §§ 197, 201BGB gilt auch für den Anspruch des gewerblichen Vermieters auf Zahlung des sich aus der allgemeinen Betriebskostenabrechnung ergebenden Saldos.2. Zur Frage der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung bei Versäumung einer vertraglich vereinbarten Abrechnungsfrist.«