AG Wedding - Versäumnisurteil vom 28. Oktober 1996 - 7 C 455/96 -,
LG Berlin - Beschluß vom 03.07.1997 (67 S 83/97) - DRsp Nr. 1998/20103
LG Berlin, Beschluß vom 03.07.1997 - Aktenzeichen 67 S 83/97
DRsp Nr. 1998/20103
»Sind zur Feststellung der ortsüblichen Nettovergleichsmiete im Rahmen eines Rechtsstreits nach § 2MHG anhand des Berliner Mietspiegels 1996 die darin verzeichneten Bruttomietwerte um den jeweils angegebenen durchschnittlichen Betriebskostenanteil oder um den für die betreffende Wohnung maßgeblichen konkreten Betriebskostenanteil zu kürzen?«
Normenkette:
MHG § 2 ;
Gründe:
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