LG Bremen - Beschluß vom 08.03.1994 (2 T 829/93) - DRsp Nr. 1995/9175
LG Bremen, Beschluß vom 08.03.1994 - Aktenzeichen 2 T 829/93
DRsp Nr. 1995/9175
Eine mehrheitlich von den Wohnungseigentümern beschlossene Nutzungsänderung von Wohn- in Gewerberaum ist unwirksam, wenn nicht gleichzeitig die Verteilung der umlagefähigen Unkosten der unterschiedlichen Beanspruchung angepaßt wird.