LG Bremen - Beschluß vom 28.01.1992 (2 T 505/91) - DRsp Nr. 1995/2093
LG Bremen, Beschluß vom 28.01.1992 - Aktenzeichen 2 T 505/91
DRsp Nr. 1995/2093
Die Rechtsmittelbeschwer bemißt sich im Verfahren auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses nach § 43 Abs. 1 Nr. 4WEG allein nach dem vermögenswerten Interesse des einzelnen Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung, nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens.