LG Hamburg - Urteil vom 22.01.1991 (11 O 166/89) - DRsp Nr. 1995/5024
LG Hamburg, Urteil vom 22.01.1991 - Aktenzeichen 11 O 166/89
DRsp Nr. 1995/5024
1. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die in den vom Mieter bewohnten Mieträumen befindlichen Apparate regelmäßig zu kontrollieren, wenn sich an ihnen keine Unregelmäßigkeiten zeigen.2. Der Vermieter hat keine Pflicht zur Überprüfung der Mangelfreiheit eines in den Mieträumen stehenden Gasherdes.