LG München I - Urteil vom 17.07.1991 (14 S 10344/90) - DRsp Nr. 1995/7864
LG München I, Urteil vom 17.07.1991 - Aktenzeichen 14 S 10344/90
DRsp Nr. 1995/7864
Eine unzulässige Teilkündigung des Wohnraummietverhältnisses liegt nicht in der Kündigung des Mietvertrages über einen Garagenstellplatz, wenn der Garagenmietvertrag ein rechtlich selbständiges, vom Wohnraummietverhältnis getrenntes Vertragsverhältnis darstellt; ein selbständiger Garagenmietvertrag liegt vor, wenn die Mietverträge für Wohnung und Garage in getrennten Vertragsurkunden mit getrennt berechnetem und ausgewiesenem Mietzins und mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsregelungen niedergelegt wurden.