LG Nürnberg-Fürth - Beschluß vom 18.04.1990 (14 T 214/90) - DRsp Nr. 1998/12164
LG Nürnberg-Fürth, Beschluß vom 18.04.1990 - Aktenzeichen 14 T 214/90
DRsp Nr. 1998/12164
Läßt die Teilungserklärung die Nutzung der Wohnung zu beruflichen und gewerblichen Zwecken zu, ist Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung nicht von vornherein ausgeschlossen.