LG Stuttgart - Beschluß vom 27.05.1992 (2 T 390/92) - DRsp Nr. 1995/7919
LG Stuttgart, Beschluß vom 27.05.1992 - Aktenzeichen 2 T 390/92
DRsp Nr. 1995/7919
Das Wohnungseigentumsgericht kann einen Miteigentümer zur Einberufung und Leitung einer Wohnungseigentümerversammlung ermächtigen, wenn der Verwalter seiner Verpflichtung zur Einberufung der Eigentümerversammlung nicht nachkommt; durch diese Verfahrensweise wird die Einberufung eines Notverwalters entbehrlich; das Gericht kann von Amts wegen die sofortige Vollziehbarkeit der Ermächtigung aussprechen.