LG Wuppertal - Beschluß vom 14.02.1997
10 S 151/96
Normen:
AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2 ; II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1;

LG Wuppertal - Beschluß vom 14.02.1997 (10 S 151/96) - DRsp Nr. 1997/9654

LG Wuppertal, Beschluß vom 14.02.1997 - Aktenzeichen 10 S 151/96

DRsp Nr. 1997/9654

Vorlegungsfrage: »Kann der Vermieter die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten wirksam mit der formularmäßigen mietvertraglichen Regelung: "Neben der Miete sind monatlich, anteilig nach der Größe der Wohnfläche die Kosten für Betriebskosten gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 zu zahlen - 75,-- DM." auf den Mieter umlegen, ohne ihm gegenüber bei Mietvertragsabschluß den in der Anlage 3 enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben?«

Normenkette:

AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2 ; II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1;

Gründe:

I. Es wird ein Rechtsentscheid zu folgender Rechtsfrage erholt:

Kann der Vermieter die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten wirksam mit der formularmäßigen mietvertraglichen Regelung:

"Neben der Miete sind monatlich, anteilig nach der Größe der Wohnfläche die Kosten für Betriebskosten gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 zu zahlen - 75,-- DM."

auf den Mieter umlegen, ohne ihm gegenüber bei Mietvertragsabschluß den in der Anlage 3 enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben?